AGB

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle geschlossenen Verträgen oder Auftragsbestätigungen zwischen dem Auftragnehmer/Veranstalter (folgend als VA bezeichnet) und Michael Krumpe (alias DJ Mischa Kook oder Dr. Goldfoot & His Bikini Machine oder als Vertreter des Popklub Dj-Teams), wohnhaft Cannabichstr. 29 in 68167 Mannheim (folgend als DJ bezeichnet) Anwendung. Auf die nachfolgenden AGB muss nicht explizit hingewiesen werden.

§1 Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Verträge zwischen DJ und VA entstehen durch mündliche oder schriftliche (auch per E-Mail geschickte) Annahme eines schriftlich (auch per E-Mail) übersandten (auch formlosen) Angebotes oder eines schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Alle von DJ erstellten Angebote sind freibleibend und haben (sofern nicht anders im Angebot oder dem zugehörigen Anschreiben vermerkt) eine Gültigkeit von 14 Tagen.

§2 Gage / Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem DJ-Vertrag oder sonstigen müdlichen oder schriftlichen (auch per E-Mail) getroffenen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA.

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
b) Überweisungen auf ein vom DJ genanntes Konto nach Rechnungseingang

Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

Die Gage ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der VA mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§3 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des VA ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 050% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 075% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 80% des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

§4 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

§5 GEMA

Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der VA ist informiert, dass der DJ im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet (siehe Vervielfältigungsrecht) und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaft) sind nicht GEMA pflichtig.

§6 Sonstiges

Der DJ unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist,wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt.

§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ und dem VA gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Mannheim. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

X
X